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   AG Bonn, 27.11.2015 - 103 C 281/15   

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https://dejure.org/2015,60322
AG Bonn, 27.11.2015 - 103 C 281/15 (https://dejure.org/2015,60322)
AG Bonn, Entscheidung vom 27.11.2015 - 103 C 281/15 (https://dejure.org/2015,60322)
AG Bonn, Entscheidung vom 27. November 2015 - 103 C 281/15 (https://dejure.org/2015,60322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung von Mehrwertdiensten eines Mobilfunkanschlusses im sog. "Online-Billing-Verfahren"; Darlegungspflicht und Beweispflicht für die Weiterleitung eines Betrages durch Abbuchung i.R.d. Leistung ohne Rechtsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.02.2016 - C-429/14

    Air Baltic Corporation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr -

    Auszug aus AG Bonn, 27.11.2015 - 103 C 281/15
    Diese Grundsätze haben sich gerichtsbekannt in einer Zeugenvernehmung des Mitarbeiters T der U E1 GmbH im Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg mit dem Aktenzeichen 17a C 429/14 vor dem Amtsgericht Bonn in der Rechtshilfesache 108 AR 2/15 bestätigt.
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06

    Kopierläden II

    Auszug aus AG Bonn, 27.11.2015 - 103 C 281/15
    In dieser Konstellation trägt der Teilnehmernetzbetreiber das Risiko des Forderungsausfalls, macht die Forderung als eigene geltend und hat die Tarifhoheit (vgl. Rehm, Sassenberg, CR 2009, 290 -295; Geppert/Schütz, Beckscher TKG Kommentar, § 45h TKG Rn. 36; vgl. zudem zur konkreten Ausgestaltung: Internetveröffentlichung des "UAK Billing", am 25.11.2015 veröffentlicht und abgerufen unter: http://www.aknn.de/fileadmin/uploads/oeffentlich/Dokument_Abrechnungsverfahren_UAK_B_1.0.0.pdf).
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